Das Jagdkataster
Das Jagdkataster besteht aus einer Übersichtsliste mit allen Flurstücken, die bejagbar sind. In der Liste stehen die Angabe der Eigentümer und für jeden Jagdgenossen die Summe der bejagbaren Flächen. Ebenso ist auch die Gesamtsumme der bejagbaren Fläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes angegeben. Das Jagdkataster bildet die Grundlage für die Abstimmungen bei der Jagdgenossenschaftsversammlung, die Ausschüttung des Reingewinns an die Jagdgenossen sowie und die Verpachtung an Jäger. Desweiteren sind aus dem Jagdkataster und dem begleitend geführten Kartenmaterial alle Angaben zu entnehmen, die den Gemeinschaftsjagdbezirk aufgrund vertraglich vereinbarter oder behördlicher angeordneter Angliederungen an benachbarte Jagdbezirke abgrenzen. Nach dem Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) ist die Jagdgenossenschaften verpflichtet, das Jagdkataster zu führen. Diese Aufgabe wird durch den Jagdvorstand gewissenhaft wahrgenommen.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Erwerb sowie die Veräußerung einer bejagbaren Fläche in der Gemarkung Glienick von dem neuen und / oder dem alten Eigentümer angezeigt und nachgewiesen (aktueller Grundbuchauszug) wird und somit das Jagdkatatster fortgeschrieben werden kann. Nutzen Sie bitte hierzu die untenstehenden Links "Erwerb" oder "Verkauf".