Herzlich Willkommen bei der Jagdgenossenschaft Glienick-Werben



Was ist eine Jagdgenossenschaft?


Jagdgenossenschaften sind in Brandenburg gemäß §10 (1) Landesjagdgesetz Brandenburg Körperschaften des öffentlichen Rechts und werden von allen Eigentümern bejagbarer Flächen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gebildet. Diese sind Kraft Gesetz Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Das bedeutet, es handelt sich um eine Art Zwangsmitgliedschaft und nicht um eine Vereins-Mitgliedschaft oder ähnlichem, wo die Möglichkeit des Eintritts oder des Austritts besteht.Der gemeinschaftliche Jagdbezirk umfasst das gesamte Gebiet einer politischen Gemeinde (hier die Gemarkung Glienick) mit Ausnahme ausgegliederter Eigenjagden.



Wesentliche Aufgaben der Jagdgenossenschaft sind die Verpachtung der Jagdrechte an Jagdausübungsberechtigte, die Auskehrung der Erträge aus der Verpachtung der Jagdrechte an die Mitglieder der Jagdgenossenschaft, die Führung eines Jagdkatasters als Grundlage für die Auskehrung der Verpachtungserträge, die Regelung des Ersatzes von Wildschäden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und in Zusammenarbeit mit der örtlichen Ordnungsbehörde sowie die Interessensvertretung für ihre Mitglieder in Angelegenheiten des Jagdrechts. Organe der Jagdgenossenschaft sind die Genossenschaftsversammlung und der gewählte Jagdvorstand. Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher und mindestens zwei oder mehr Beisitzern. Er vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich.